Hallo Herr Engels,
die Anforderung klingt ja sehr interessant, geht aber über den reinen Umfang des vorbeugenden baulichen Brandschutzes hinaus. Denn Stichworte wie Bombendrohung, technischer Ausfall Heizung in einer Frostphase und auch medizinische Indikationen können zur Räumung eines Krankenhauses, analog hier eines Altenheimes führen.
Das ist für mich keine Aufgabe allein des Brandschutzes und der Feuerwehr mehr. Auch wenn die Meinung vorherrscht, wenn es im BRandfall klappt, klappt es in allen anderen Fällen auch. Ist aber so nicht ganz korrekt.
Hier ist die Geschäftsführung, das volle -- nachalarmierte Personal, ein Ersatzquartier im erforderlichen Umfang und weitere Hilfsdienste gefragt. In die aktuellen Krankenhausgesetze der einzelnen Bundesländer sind hier Pflichten zur Vorbereitung einer Evakuierung hineingeschrieben worden, denn nach der Elbe-Flut in Sachsen 2003 und der Räumung vieler Einrichtungen sind vor allem auch schlechte Erfahrungen ausgewertet worden.
Vielleicht hilft Ihnen folgender Link. Ansonsten ist es auch hilfreich in der berührten Stadt oder dem Landkreis den ärztlichen Leiter Rettungsdienst ausfindig zu machen und zu konsultieren. Viel hängt für einen solchen Plan nämlich von den örtlichen Gegebenheiten ab.
http://www.muenchen.de/cms/prod2/mde/_de/rubriken/Rathaus/70_rgu/04_vorsorge_schutz/infektion/pdf/hinweise_kh_alarm_einsatzplaene.pdf
oder als Literatur: Brandschutz im Krankenhaus
Erkenntnisse und Best-Practice-Empfehlungen für Führungskräfte im Gesundheitswesen ISBN: 3-9808398-1-X, DIN A5 Taschenbuch / 194 Seiten
Beste Grüße, Harald Dietrich