Hallo,
ich plane eine Umnutzung eines Gebäudes( Gebäudeklasse 4).
Es sind u.a. vorgesehen, eine Pension mit zwölf Betten, eine Gaststätte mit 38 Plätzen und ein Eiscafe mit 20 Plätzen.
Die Pension und das Eiscafe werden von einem Fremdbetreiber geführt.
Die Gaststätte mit den 38 Plätzen betreibt der Eigentümer.
Die Gaststätte und das Eiscafe haben nicht gleichzeitig geöffnet.
Ist dieser Umnutzung in den Bereich "Sonderbau" mit den daraus resultierenden Erschwernissen in Sachen Brandschutz einzustufen?
Gruß
Ratsuchender