Hallo Herr Langer,
da fehlt mir noch ein wenig mehr an Input:
Handelt es sich in Ihrem Fall um eine Teeküche, die "offen gestaltet" an einen notwendigen Flur anschließt?
Selbst in einem solchen Fall würde ich nicht zwingend auf feuerbeständigen Wänden (außer tragende Wände in Abhängigkeit der Gebäudeklasse) und einer T30-RS bestehen. Hier würden im Allgemeinen Fall (notwendiger Flur im Regelbau) bei Ihnen die Anforderung nach §36 SächsBO gelten.
Also Flurwand min. feuerhemmend (wenn nichttragend), Tür dichtschließend.
Anderenfalls irgendeine Art von Sonderbau mit höheren Anforderung aus einer SonderbauVO (VStätte, KH, o.ä.)?
MfG M.Nau