Autor: Christian Hubert Sehr geehrte Herren,
meine Erfahrungen bezüglich Einbau und Abstand von Brandschutzklappen hat gezeigt, daß jede BSK einen laut ABZ erforderlichen Ringspalt "s" (je nach Hersteller) benötigt.
Daraus ergibt sich, da es sich nicht um eine andere BSK (Abstandsregelung BSK - BSK) handelt sondern um eine Rohrleitung, daß der erforderliche Ringspalt laut ABZ eingehalten werden muß.
Um auf die Abstandsregelung 0 mm zu kommen, betrachte ich die ganze Situation seperat. Das heist die Abstandregelung 0 mm (Beispiel Conlit) bezieht sich auf eine Systemlösung die mit zwei Conlitschalen und einer weiterführenden Dämmung RS 800 von Rockwool zugelassen ist. Nachdem eine BSK und der weiterführende Kanal nicht für gleichwertig im System gesehen werden kann und eine Conlitschale im Einzellfall (Aussparung, keine Kernbohrung) zu anderen nicht gedämmten Rohrleitungen laut Kommentar LAR 2. aktualisierte Auflage un Hersteller Zulassung (je nach Rohrleitung und Dämmung) einen Mindestabstand von 50 mm haben muß, kann davon ausgegangen werden das es hier erforderlich ist, wie oben schon erwähnt, die ganze Sache seperat zu betrachten.
Fazit: Ringspalt "s" BSK (je nach Hersteller ABZ ca. 40-70 mm) zuzüglich erforderlichen Abstand bzw. Ringspalt Conlitschale mind. 50mm.
Daraus egibt sich in der Praxis ein durchscnittlicher Abstand von 100 mm von BSK Außenkante zu Conlit Außenkante.
Dies wurde auch bereits bei mir von DEKRA und TÜV bei aktuellen Bauvorhaben so akzeptiert und anbgenommen.
Ich hoffe damit ist alles beantwortet.
MFG
C. Hubert