Hallo,
ich plane die Umnutzung eines Gebäudes der Gebäudeklasse 4.
Eine Etage soll als Pension mit 12 Betten genutzt werden.
Die Pension unterliegt somit nicht der Beherbergungsstättenverordnung.
Laut SächsBO sind Trennwände zwischen Nutzungseinheiten in der Feuerwiderstandsklasse der tragenden und aussteifenden Bauteile des Gebäudes herzustellen, d.h. hier in F 60.
Die Beherbergungsstättenverordnung würde jedoch nur feuerhemmende Trennwände verlangen, allerdings wieder die Decken und Wände in F 90.
Sehe ich das richtig, dass für mich jetzt die SächsBO gilt, d.h. Trennwände in F 60?
Danke.
Ratsuchender