Hallo Herr Müller,
bislang haben wir meistens andere Lösungen zur Sicherstellung der Zuluft gefunden, eine zwingende Forderung nach einer Sicherheitsstromversorgung stelle ich i.d.R. nicht, wenn nachgewiesen wird, dass die unverzügliche Öffnung der Zuluft ohne Gefährdung der Einsatzkräfte gesichert ist. das ist auch der Regelfall.
Sofern es der Feuerwehr aber nicht mehr zuzumuten ist, Zuluftflächen zu öffnen (z.B. innerhalb des Gebäudes oder bei einer Vielzahl von Türen/Toren), kann die Lösung auch ein Automatismus sein, der dann aber auch bei Stromausfall funktionieren muss.
Das kann z.B. auch ein Mechanismus sein, der die Zuluft bei Stromausfall öffnet, aber durchaus auch die Sicherheitsstromversorgung. Die Wirksamkeit der RWA muss halt schlüssig nachvollziehbar sein.
Hallo Herr Borgert, hallo Frau Lösch,
für die angefragte Gebäudegröße von 1800m? halte ich eine unverzügliche Öffnung der Zuluftöffnungen durch die Feuerwehr für noch vertretbar, wenn dann auch sichergestellt ist, dass die Feuerwehr nicht erste mit viel Aufwand Türen oder Tore aufbrechen muss. Man sollte die Schließung diesbezüglich mit der örtlichen Feuerwehr absprechen, z.B. Schlüsselrohr o.ä.
Gruß
Matthias Bußmann