Autor: cs Hallo auch!
ich habe eine Biogasanlage in NRW nach IndBauRl gemacht. War vor 2 Jahren die größte Europas. Da aber Biogasanlagen in sehr verschieden aussehen, kann ich nur für "meine" sprechen.
Die IndBauRl stellt ja als Richtlinie einen Stand der Technik dar, auf den ich mich stützen kann um meine FEstlegungen zu begründen. Dies kann ich machen, ohne daß es formal ein Sonderbau sein muß. Insbesondere die Abschnittsflächen, das Tragwerk, die REttungswege und die Brandschutztechnik (auch die Rauchabzüge) lassen sich gut nach IndBauRl begründen.
Es gibt in Österreich ein Arbeitspapier für Biogasanlagen. Hieraus lassen sich noch eine paar betriebsbedingte Aspekte entnehmen, die sehr gut bei der Behörde ankommen. (Schutzstreifen, Gasfackel, etc.)
ciao