Sehr geehrter H. Simon,
in BW gigt es den Begriff Brandschutznachweis offiziell nicht. Die Genehmigungsbehörde entscheidet im Einzelfall, ob sie externe Aussagen, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens benötigt, was diese Bewertungen abdecken sollen und wen sie hierfür akzeptiert.
"Tolle" Regelung, oder nicht?
Grüße Lutz Battran