Hallo Herr Koeppen,
das ist ein schwieriges und mit den ausführenden Firmen vieldiskutiertes Thema und betrifft ebenso z.B. die Sprinkleranlagenplanung...
Ich sehe es so, dass wir eine Genehmigungsplanung machen und für die Umsetzung des öffentlichen Baurechtes zuständig sind.
Forderung des Baurechtes ist z.B. "eine flächendeckende Brandmeldeanlage".
PUNKT.
Sollen bestimmte Räume nicht überwacht werden, so muss das im BSK formuliert werden. Den Standort der Bedieneinrichtungen für die Fw lege ich i.d.R. auch im Vorfeld mit der Fw fest und beschreibe die im BSK. Wo aber die BMZ sitzt, ist mir relativ egal. Hier evt. nur die Forderung nach F90-Abtrennung.
Ich lege nicht fest, welche Meldertypen bzw. welches Auslösekriterium verwendet wird (außer in bestimmten Ausnahmefällen, wo ich der Meinung bin, dass das genehmigungsrelevant ist), ich lege nicht fest, wieviele Melder in welchen Raum kommen, usw...
M.E. nach ist das klare Aufgabe des BMA-Fachplaners und der bin nicht ich! Außerdem ist es für mich nicht genehmigungsrelevant, ob z.B. Rauch oder Wärme als Auslösekriterium verwendet wird (klar, von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen), sondern genehmigungsrelavent ist die flächendeckende BMA.
Wenn ich in die BSK´s deutlich mehr schreibe, begebe ich mich in Themengebiete, von denen ich zwar etwas Ahnung habe, aber eben nicht so viel, dass ich eine Fachplanung machen könnte. Dann könnte ich ja gleich auch noch die TPrüf-SV-Prüfung für Lüftung, Elektro (Sicherheitsbeleuchtung und -stromversorgung), Sprinkler und BMA machen...
Außerdem halte ich es für nicht realistisch, sich in all den v.g. Themengebieten so fortzubilden, dass man immer auf dem Stand der Technik ist. Und es ist ziemlich peinlich, wenn man vom Fachplaner gesagt bekommt, dass die Norm, die man da heranzieht, schon seit 2 Jahren ausgelaufen ist und jetzt alles anders gemacht wird...
Also, meine Devise "So viel wie nötig, so wenig wie möglich."
Viele Grüße,
Frank Borgert