Hallo zusammen,
Dachgauben müssen von der Brandwand einen Abstand von 1,25 m haben, wenn sie nicht durch diese Wände geschützt sind, zumindest nach BayBO 33(4). Abstand heißt also lichter Abstand, Brandwanddicke hier z. B. 25 cm (bei Beton auch schon mal nur 12 cm). Damit hat die Gaube also einen Abstand vom möglichen Feuer des benachbarten Brandabschnitts von 1,50 m (1,37 m).
Jetzt soll die BW aber nicht über Dach (Geb. mittl. Höhe) gezogen werden (aus optischen Gründen bei nachträgl. Dachgeschoßausbau), sondern mit F90-B (!)-Kragplatten unter Dachhaut ersetzt werden.
Unabhängig von fb oder F90B: Von wo ab ist nun der Abstand Gaube-Brandwand zu messen? Weiterhin von der senkrechten BW oder vom möglichen "Feuer" des benachbarten BA? Wird die Kragplatte mit 1 m auf der abgewandten Seite der BW ausgebildet, könnte dann die Gaube bereits 25 cm diesseits der (senkrechten) BW sein?
Ergänzende Frage: Wie ist es zu sehen, wenn an Stelle der Gaube, eine "Öffnung in der Dachfläche", z. B. eine Loggia, entstehen soll? Würde dann eine fb Kragplatte von z. B. 1,50 m jenseits der BW reichen, um die Loggia unmittelbar an die BW zu bauen? Wenn die BW 30 cm über Dach geführt werden würde, könnte die Loggia doch unmittelbar an der BW liegen?
Irgendwie widerspricht der Wert 1,25 m doch schon den sonst geforderten 5 m-Abständen im Dach niedrigerer Gebäude von der aufgehenden Wand mit Öffnungen, BayBO 33(6)?
Schöne Grüße
Peter