Hallo liebes Forum,
Laut MLAR kann ich meinen Hauptverteiler der Sicherheitsstromversorgung zusammen mit dem Hauptverteiler der Allg. Stromversorgung in einem Raum unterbringen (unter best. Vorausetzungen).
Meine Frage: Kann ich die Netzersatzanlage (z.B. Batterieanlage oder Stromerzeugungsaggregat) zusammen in einem Raum mit dem Hauptverteiler der Sicherheitsstromversorgung oder der Allg. Stromversorgung unterbringen?
Meiner Meinung nach ist das gemeinsame Unterbringen von der Netzersatzanlage und dem Hauptverteiler der Sicherheitsstromversorgung kein Problem, da beides voneinander abhängig ist (wenn eine Anlage ausfällt kann die andere nicht funktionieren).
Aber das gemeinsame Unterbringen von der Allg. Stromversorgung und der Netzersatzanlage ist meines Erachtens keinesfalls möglich aus o.g. Gründen.
Wer kann mir diesbezüglich bitte weiterhelfen bzw. sehe ich die Sache richtig? Gibt es Unterlagen aus denen diese Variationen ersichtlich sind.
mfg
K.Lösch