Hallo Frau Ludwig,
sicherlich gibt es gegenseitige Anerkennungen in den Bundesländern. Und die Aussage des Bauamtes in Sachsen ist nicht korrekt, dass nur SV aus Thüringen in Sachsen prüfen dürfen (auch wenn das in Sachsen "gelebte Praxis" ist, soweit ich weiß).
Allerdings kann ich Ihnen keine Hoffnungen machen, dass Sie als Hesse woanders ohne weiteres anerkannt werden. Das hängt weniger mit der Prüfung zum Sachverständigen als solches zusammen als vielmehr mit dem zulässigen Prüfumfang des SV. Wenn in einem Bundesland SV sind, die alle Gebäude (also auch Sonderbauten aller Größen und nicht nur die "kleinen" Gebäudeklassen) anstelle der Bauaufsicht prüfen oder Abweichungen zustimmen dürfen, werden SV aus solchen Bundesländern, die dieses wo anders nicht dürfen, nicht anerkannt. Also z. B. Thüringer in Sachsen i. O., Hesse in Sachsen nicht erlaubt, Bayer in Sachsen ok. (mit obiger Einschränkung), Hesse in NRW erlaubt (vermute ich mal, aber siehe nächste Absätze), NRWler in Bayern untersagt usw.
Hinzu kommt noch eines: Soweit ich weiß, muss man in Hessen auf jeden Fall in eine dortige Liste eingetragen sein, wenn man prüfen will. Dieses wiederum könnte dazu führen, dass Sie in anderen Bundesländern nicht anerkannt werden, weil dort vergleichbare Zulassungen ohne besondere Eintragung anerkannt werden und das "Abschottungsverhalten" des Landes Hessen politisch sanktioniert wird.
Es kommt also, wie immer, auf den Einzelfall an und ist nicht so ganz einfach. Und da Hessen jetzt ganz neu ist, sind wohl auch keine Erfahrungswerte vorhanden...
Gruß
Alexander Vonhof