Autor: Ehlert Herr Schächer,
ist es nicht ein Unterschied ob die übereinstimmende Bauausführung mit dem Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes bescheinigt wird, oder die Übereinstimmung mit dem Brandschutzkonzept bestätigt wird. Hinsichtlich der Bauüberwachung und der Dokumentation gibt es doch schon wesentliche Unterschiede. Oder liege ich hier falsch?
Ingo Ehlert