Bundesland: Nordrhein-Westfalen Autor: cs ä Hallo zusammen!
Folgendes Thema:
Ich habe eine historische Gaststätte mit 275 Sitzplätzen. Beim letzten Umbau 1998 wurde diese mit umfangreichem Brandschutzkonzept nach Gaststättenbauverordnung (inzwischen ausgelaufen) genehmigt.
Der neue Pächter plant nun den Abriss eines Vordaches über der Anlieferung, die Aufstellung einer neuen Kühlzelle und eine Veränderung an den Toilettenanlagen.
Mit der Brandschutzdienststelle war ich mir bei einem Ortstermin (der übrigens von der Bauaufsicht so vorgeschlagen wurde -also ohne deren Teilnahme) über den Umfang des Brandschutzkonzeptes und insbesondere die Anwendung der neuen VStättVO einig.
Die Bauaufsicht fordert jetzt allerdings ein Konzept auf Grundlage der neuen VStättVO über alles. Sprich: ich erhalte eine Vielzahl von neuen Abweichnungen , die mit der alten GastBauVO nicht da waren (Rettungswegbreiten, Entrauchung,....)
Von der Brandschutzdienststelle erhalte ich verständnisvolles Kopfschütteln. Hat jemand schon mal ähnliche Themen gehabt oder kennt Erlasse, Urteile etc.?
Ich hab nämlich den Eindruck hier geht es nur ums kassieren der Abweichungsgebühren und profilieren.
ciao