Hallo Herr Bussmann,
innenleigende Brandabschnitte sind auch nur mit Sprinklerung zulässig.
Für die RA von 0,5% der Grundfläche ist bauretlich keine Zuluft nachzuweisen. Da Die Anströmung aber nur mit Zuluft funktioniert, ist die Sicherung unter Kontrolle der Feuerwehr denkbar. Ein Brandabschitt ist nun mal der Bereich, für den das Risikon kalkuliert ist und für den mit "Totalverlust zu rechnen ist.
Viele Grüße Rainer Thieme ais Berlin