Guten Tag,
wir sind dabei, eine kleine Kfz-Prüfstelle (HU/AU) in Brandenburg zu planen. Sie steht auf einer Freifläche ohne Nachbargebäude. Die Zufahrtswege für Feuerwehren sind vorhanden, die Löschwasserversorung gesichert. In der Halle werden keine brennbaren Betriebsstoffe o.ä. wie in einer Kft-Werkstatt gelagert. Die Halle ist ca. 10 m tief u. 13,50 m breit, also hat ca. 135 qm Grundfläche bei einer Firsthöhe von ca. 6,85 m, eingeschossig. Es gibt keine Trennwände, es gibt also nur diesen einen Innenraum. Die erwartete Brandentwicklungsdauer beträgt ca. 20 min. Die Halle wird bei Betrieb der Prüfstelle ständig von uns Betreibern überwacht. Als Gewerbebau ist die Industriebau-RL anzuwenden. Die Halle hat folgende Öffnungen, u. zwar alle in der Vorderwand: 2 Sektionaltore 4x4 m mit Lichtbändern, 1 Eingangstür. In der linken Wand befindet sich ein 8 m langes u. 1 m hohes Lichband.
Die Tragkonstruktion besteht aus nichtbrennbaren Baustoffen (ungeschützte Stahlstützen u. Stahldachträger). Die Wände u. Decke bestehen aus schwerentflammbaren Baustoffen (Baustoffklassse B1, Iso-Wandpaneele mit Wärmedämmung (Sandwich)).
Beheizt wir die Halle mit einer gasbetriebenen Hallen-Warmluftheizung.
Als Zuluftöffnung werden die beiden Tore (je 16 qm) u. die Eingangstür herangezogen u. durch uns o. die Feuerwehr geöffnet. Es stehen ausreichend Feuerlöscher zur Verfügung.
Das Gebäude ist der Sicherheitskategorie 1 zugeordnet ohne Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer der tragenden u. aussteifenden Bauteile.
Fragen:
1. Ist bei dieser kleinen Halle (unter 200 qm) ein zweiter Fluchtweg (eine zweite Tür) erforderlich?
2. Ist bei dieser kleinen Halle (unter 200 qm) eine Entrauchung wirklich notwendig?
3. Kann die Wärmeabzugsfläche über in den Seitenwänden angebrachte Lichtbänder realisiert werden?
Vielen Dank!