Liebes Forum,
wie ist die Begründung der "Fachkommision Bauaufsicht" zur MschulbauR zu sehen? Ist das nur ein Kommentar, eine Meinung von vielen - oder ist sie beim Heranziehen der MschulbauR gundsätzlich zu beachten?
Mir geht es um die Begründung zu Punkt 3.4 "Breiten der Rettungswege", und hier im Besondern um die dort enthaltenen Ausführungen zur max. Größe einer Schule mit nur einem Brandabschnitt.
Hier wird über die max. Treppenbreite von 2,5m zurückgerechnet - und der Textverfasser kommt somit auf eine Schule dreigeschossiger Bauweise mit einer max. Klassenanzahl von 8 Schulklassen zu je 30 Schülern je Geschoß.
Nachzulesen u.a. hier:
http://www.feldsieper.de/download/buero.Muster-.Schulbau-.Richtlinie.MSchulbauR.10.10.1998.1.pdf
Seit wann muß ich für die Auslegung der Treppenbreite die Personenanzahl aller auf dieses Treppenhaus angewiesenen Personen über alle Geschoße hinweg berücksichtigen?
Eine solche Betrachtung halte ich nur dann für sinnvoll, wenn die einzelnen Ebenen (z.B. durch einen Luftraum) miteinander verbunden sind und damit eine Brandabschottung der Ebenen untereinander nicht gegeben ist.
Unterliege ich hier einem Irrtum?
Ich bitte also um Rückäußerungen zum Stellenwert der Begründung (im Allgemeinen) und zum Thema Auslegung von Treppenbreite beim Schulhausbau (im Besonderen).
Danke!
Viele Grüße,
Robert