Hallo Brother,
der Keller ist ein Brandabschnitt gegen die Wohnungen und anderen Nutzungen und daher gegen den Treppenraum mit T 30 RS abzutrennen, mit anständiger Standsicherheit der Wände, Stützen, Riegel und Decken zu versehen (F 30 für 1,2,3, F 90 für 4 und 5) und dann kommt das schon hin. Von einem Verschlag zum Aanderen bestehen noch immer keine besonderen Anforderungen. Und das ist gut so ! mfg Schächer