Hallo Wolfgang,
was ist ein grosser Raum? Was snd grosse verschlossene Gitterverschläge? was sind hohe Brandlasten?
Pauschal lässt sich es mal so sagen:
wenn der Treppenraum F90 - T30 sauber abgetrennt ist, die Rettungsweglängen passen, u.U. ein 2. Rettungsweg gegeben ist, über Öffnungen rd. 2% der Grundfläche als nat. Zu- und Abluft gegeben ist, etc etc. kann es sowas schon als baurechtlich i.O. geben.
Ferndiagnostik ist schwer wenn man die genauen Parameter nicht kennt.
die Anmerkungen vom Kollegen Schächer sind urchaus aus Sicht des Personenschutzes als auch aus Sicht der Feuerwehr wünschenswert - nur nach Gesetz ist da durchaus einiges erlaubt.
Wie viele Keller gibt es, wo ich zwar was sehen kann, aber nie direkt hinkomme wenn ich nicht selbst den Schlüssl habe.
Ein Kellerraum als eigene Nutzungseinheit mit Verschlagsabtrennung ist in D noch immer baul. Standard. Im Industriebau gibt es auch Kellergeschosse mit Lagereinheiten in Gitterabtrennungsbauweise, teilweise in ganz ordentlichen Abscnittsgrössen, ..... machbar und zulässig ist vieles, ob sinnvoll ist eine ganz andere Frage.
Gruss aus Stuttgart
Ralf Schäfer