Moin Peter, moin werte Kollegen;
in Abschnitt 3.5 der Industriebaurichtlinie ist recht ausführlich dargelegt in welchem Umfang Einbauten (Galerien, Emporen, Betriebsräume und Meisterbüros etc.) in eingeschossigen Gebäuden zulässig sind.
Für Galerien und Emporen gilt definitiv die 50% Regel - Ausnahmen wegen einer besonderen Bauweise kann ich aus der RL nicht ableiten. (... wer´s kann möchte sich hier bitte äußern).
Zusätzlich zu diesen Galerien und Emporen sind weitere Räume aufgeführt die, wenn sie flächenversetzt eingebaut werden, nicht als weitere Ebene angerechnet werden.
Wenn ich all diese Möglichkeiten vollständig ausnutze ergibt sich ein Gebäude das nur noch in geringem Umfang (ca. 40%) "wirklich" eingeschossig ist und trotzdem wie ein eingeschossiger Industriebau behandelt werden darf.
...
wenn jetzt die Fragestellung tatsächlich dahin laufen soll (so habe ich die Frage zumindest verstanden) ob ich nicht noch mehr Galerien in die Halle bauen darf, lautet m. E. die Antwort eindeutig:
Du darfst das tun! ... aber nach IndBauRL für 2-geschossige Gebäude (z.B. Abschnitt 6 Tabelle 1 Spalte 3-5).
Allen ein schönes Wochenende und Gruß aus Bremen
Piet