Hallo miteinander,
wie ist die bayerische LBO zu verstehen, im Art. 32 lautet es:"(1) Decken sind feuerbeständig in Gebäuden mit geringer Höhe feuerhemmend herzustellen.
(2) Im übrigen sind Decken und ihre Unterstützung feuerbeständig herzustellen 1. über und unter Räumen mit erhöhter Brengefahr ...
(3) Decken ohne Feuerwiderstandsdauer sind zulässig:
... Für andere Gebäude mit bis zu zwei Vollgeschossen, soweit sie nicht über dem zweiten Vollgeschoss Aufenthaltsräume haben könne, sind Decken ohne Feuerwiderstandsklasse zuzulassen, wenn keine Bedenken wegen des Brandschutzes bestehen"
Bei dem aktuellen Fall handelt es sich um Ladengeschäft mit Holzbalkendecke. Zwischen den Holzbalken befindet sich eine "Aufschüttung", die Unterseite der Holzbalken ist mit einer Holzverschalung, sowie einer Lage Gipskarton, bzw. Putz verkleidet.
Frage 1: welche Feuerwiderstandsklasse würde die Bestandsdecke erfüllen?
Frage 2: wie ist die LBO auszulegen, bzw. wie wäre hier zu verfahren? Wer legt die Bedenken wegen des Brandschutzes fest?
Frage 3: wie würde eine mögliche Erhöhung des Brandschutzes aussehen, bzw. welche Massnahmen wären notwendig?
Das Gebäude hat nicht mehr wie zwei Vollgeschosse, wäre auch ein Gebäude mit geringer Höhe.
Vorab vielen Dank für die Antworten.