Hallo Kollegen,
die KrH VO ist ausgelaufen, weil sich verschiedene Länder nicht auf e i n Konzept einigen konnten und Brandenburg seine "Krankenhaus und Altenheim VO" durchsetzen wollte. Deshalb wurde auch die "HE Gruppe", die "Handlungsempfehlung für den Baulichen Brandschutz in Altenheimen mit Gruppenwohnen", siehe www.Wirtschaft.Hessen.de > Bauen/Wohnen > Baurecht > Liste mit Erelaß und der eigentlichen Anforderung, n i c h t bundesweit akzeptiert und als Muster eingestellt.
Es wird so lange kein wirkliches Problem mit dem Fehlen geben, wie die bearbeiter die "alte" noch im Kopf und in den Akten haben und darauf dem Grunde nach zurückgreifen. Solches Wissen geht aber verloren und d a n n entstehen erst die probleme. Von daher ist die Abschaffung von solchen technischen Leitfäden, es müssen ja keine VO sein, kontraproduktiv, weil jeder das Rad neu erfinden muß statt der "Bauanleitung für Räder" zu folgen.
Eine ensürechende, große Lücke entsteht derzeit bei der Einrichtung von Kinderhorten für Kinder ab 7 Monaten. Die "Lauffähigkeit", die bei Kindern ab 3 Jahren vorausgesetzt wird, ist hier nicht gegeben, das Rettungskonzept muß darauf angepaßt werden. Wird aber gar nicht als Problem erkannt ...
mfg Schächer