Bundesland: Berlin Autor: Muthmann ä Guten Tag,
im Rahmen einer Altbausanierung (5 Geschosse + nicht ausgebauter Dachstuhl, 30 Wohnungen) planen wir die nicht genutzten Schornsteine bis unter die Dachhaut abtragen zu lassen und dann mittels eines Lüftungsrohres über das Dach zu entlüften. Die Schornsteine sind nicht ausgebrannt. Die Belüftung würde dann über die Reinigungsklappe im Keller und das neue Lüftungsrohr im Dach erfolgen.
Der Schornsteinfeger verlangt für das neue Lüftungsrohr eine F90 Ausführung, was recht aufwendig ist, zumal es sich um eine Vielzahl von Schornsteinen handelt.
Ist die Forderung des Schornsteinfegers berechtigt?
Wo liegt ggf. der Sinn einer solchen Ausführung?
MfG
Florian Muthmann