Autor: gast Hallo Frau Weldishofer,
wie die Kollegen schon aufgezeigt haben, gibt es für die Brandfallsteuerung bis jetzt noch keine Festlegung, wie es ja auch für die Brandschutznachweise keine Regelung gibt.
Bei den Brandschutznachweisen gibt es zwar Empfehlungen, Sie wissen ja auch selbst das die Empfehlung nicht immer zielführend sein können.
Bei einer Brandfallsteuerungsmatrix ist den Fachplaner aufzuzeigen was welche Brandschutzeinrichtung zu tun hat.
Hier können Brandschutzeinrichtungen angesteuerert oder Betriebsprozesse gesteuert werden.
Neben den Brandschutzeinrichtungen spielen dann aber auch z.B. Einrichtungen wie die Einbruchmeldeanlage ein Rolle.
In einen Museum kann es unter Tags erforderlich sein zum Personenschutz Rauchabzugsanlagen zu öffnen, am Abend ohne Personen im Raum spielt aber der Einbruchschutz eine größere Rolle.
Ähnliches Problem taucht bei den großen Discounter auf.
Unter Tags müssen Sie schauen das die Personen im Laden alarmiert werden und Sie können die Türen als Zuluftöffnungen öffen.
Nachts können Sie die Türen aber aus Gründen des Einbruchschutz nicht öffen. Die Forderung nach wirksamen Löscharbeiten denke ich ist bei den Discountern nicht so gravierend da sowieso mit Totalverlust zu rechnen ist.
Bis jetzt habe ich erst einmal eine qualifizierte Matrix vorgelegt bekommen.
Diese war wie eine Exceltabelle aufgebaut.
Die Funktionen der Matrix sind dann aber auch als Prüfumfang für die Sachverständigenabnahme festzuschreiben.
Der Sachververständige muß dann die verschiedenen Funktionen testen und überprüfen.
Ich hoffen das dies weiterhilft.
Ansonsten können Sie sich ja mal melden.
Volker Sporck