hallo,
natürlich ist das rechtens (sag ich jetzt mal so bestimmt)! die bezugnehmenden normen sagen nichts darüber aus. bei den feuerwehrplänen gibt es allerdings manchmal seitens der feuerwehr die anforderung, dass die pläne auch als PDF (o. ä.) übergeben werden müssen. gut, zur not, könnte man dann die pläne noch einscannen.
allerdings gibt es aus meiner sicht den wesentlichen aspekt, dass die pläne ja immer fortgeschrieben werden müssen, sobald sich änderungen ergeben. diese können baulicher, technischer oder organisatorischer art sein. ab einer gewissen größenordnung würde dies für eine digitale erstellung sprechen (was eigentlich heute schon der regelfall ist).
gruß
jens lange