Hallo zusammen,
zwei Schulgebäude, mittlere Höhe, jedes 40 m breit, stehen im Abstand von 10 m auf dem gleichen Grundstück. Abstand ok, gemauerte Außenwände, keine Brandwand, auch ok. Fenster in den Außenwänden, auch ok. BMA in beiden Gebäuden vorhanden, jedoch nur Handfeuermelder, keine automatischen Melder.
Die beiden Gebäude wurden Jahre nach der Errichtung mit einem 10 m langen, nicht brennbaren, überdachten Stahl-Glas-Übergang ("Tunnel") im EG verbunden, auf beiden Seiten sind Türen in die Gebäude, Tunnel hat keinen Ausgang ins Freie. Immer noch ok?
Oder sind die beiden Gebäude durch den Übergang zu "aneinandergebauten" Gebäuden nach BayBO 31 III Nr. 1 geworden, mit der Folge, dass eine Brandwand erforderlich geworden ist, da die Gesamtlänge jetzt 90 m beträgt? Wenn ja, ist es dann eine äußere BW, in der keine Öffnungen zulässig sind? Oder eine innere BW, in der höchstens Festverglasungen F 90 möglich sind?
Die Frage stellt sich jetzt, weil eines der Gebäude erweitert wird, aber für sich unter den 60 m der MSchulBauRL bleibt, zusammen aber dann alles deutlich länger als 100 m wird.
Für Rat immer dankbar
Peter