Hallo AlArchi,
suchen Sie eine formal richtige Antwort oder eine sachlich richtige Antwort ? Zur sachlichen Problematik: schwer entflammbare und normal entflammbare Baustoffe ("B wie brennbar") d ü r f e n im Brandfall giftige Stoffe freisetzen. Ihre Brandprodukte werden n i c h t auf Giftigkeit und Rauchintensität geprüft. "A 1" Baustoffe brennen garnicht, "A 2" Baustoffe dürfen brennbare Bestandteile enthalten, diese dürfen aber weder kräftig rauchen noch nennenswerte Gifte abgeben. Bei einm K i n d e r garten steht der Schutz der dem Planer anvertrauten K i n d e r im Vordergrund. Da kann es, rein sachlich, Schutzzil orientiert, n u r n i c h t brennbare Dämmungen geben. Vorschrift hin oder her, Zulässigkeit hinoer her. Es gibt keine gesonderten Schutzbestimmungen für besonders Schutzbedürftige, hier muß der Planer seiner Verantwortung gerecht werden. mfg Schächer