Liebes Forum,
für eine Bauvorhaben in Oberbayern liegen mehrere Abweichungsanträge derzeit unerledigt bei der Genehmigungsbehörde.
Auf unsere Rückfrage hin sieht sich die Behörde nicht in der Verpflichtung hier tätig zu werden.
Ich kenne es so, dass Abweichungsanträge geprüft und genehmigt werden.
Selbst wenn der Brandschutz zunächst nicht selbst Gegenstand der Genehmigung war, muß im Falle eingereichter Abweichungen der Brandschutznachweis vorgelegt werden.
Die Behörde hat bzgl. der Abweichungsanträge doch nur drei Möglichkeiten (nicht mehr, aber auch nicht weniger)
- Zustimmung ohne Auflagen
- Zustimmung mit Auflagen
- Ablehnung
Untätigkeit der Behörde iss nich - oder liege ich da falsch?
Viele Grüße,
Robert