Hallo Gast...
Wie so oft, es kommt darauf an...
Sofern dieser Besprechungsraum als Versammlungsraum eingestuft werden sollte, könnte eine BMA z.B. zur Kompensation von Rettungsweganordnungen genutzt werden, die nicht der VSättVO entsprechen. Sollte eine "400 m?-Einheit" auf 500 m? erweitert werden, könnte auch hier eine BMA als Kompensation dienen.
In den genannten Fällen ist dann eine BMA aber normalerweise nicht flächendeckend im ganzen Gebäude, sondern nur in den betroffenen Bereichen.
Das Ganze läßt sich also ohne weitere Informationen kaum bis gar nicht beurteilen...
Viele Grüße,
Frank Borgert