Herr Merkl,
Ihrer Aussage muß ich in ihrer Grundsätzlichkeit widersprechen. Wenn dies wirklich so wäre, dann wäre es ein Leichtes (gewesen), im Zuge der Novellierung der Bauordnungen generell für alle Treppen trockene Steigleitungen vorzuschreiben. Aber wenn man seine Forderungen überhaupt nicht mehr zu begründen weiß, dann halt mit Art. 15 BayBO.
Ob nun ein "Treppenauge" dazu genutzt wird, den Schlauch zu verlegen, oder das Ding auf der Treppe rumliegt, hängt im ganz besonders vom vorgehenden Trupp ab; das Tun und Nichttun dieses Trupps ist wiederrum insbesondere davon abhängig, was ausgebildet wird.
Es gibt eine große Stadt im Süden von Bayern, wo Ihre Auffassung durch die Feuerwehr vertreten wird. Da werden dann auch schon mal im vorauseilenden Gehorsam Steigleitungen an der Außenfassade (!!) eines Bestandsgebäudes angebaut, weil das Dachgeschoß im 4. OG als Wohnung umgenutzt wird.
Andere Feuerwehren sagen nicht "so mach´mas scho immer", sondern führen Versuche durch, was denn wohl schneller ist. Un da kommen durchaus unterschiedliche Ergebnisse heraus.
Also: Steigleitungen mit Augenmerk einsetzen. Die sind nicht unbedingt ein "Muß".
Gruß
Werner Müller