Hallo
wir bauen gerade ein Bürogebäude mittlerer Höhe in NRW.
Da sich während der Bauzeit ein Mangel ergeben hat, und man bei der Beseitigung dieses Mangels die Brandwand zum Nachbarn nicht wieder auf 30 cm hochgemauert , sondern man hat diese bei 16 cm belassen.
Um wieder auf 30 cm zu kommen, hat man feuerfeste Wolle genommen und diese bis auf 30 cm aufgeschichtet um eben die besagten 30 cm wieder zu erreichen.
Auf verlangen einer Bescheinigung das dieses so in Ordnung wäre hat man mir einen Auszug aus Bauordnung Hessen gegeben in dem gesagt wird, dass man bestehende Brandwände auf oder an Nachbargrenzen aus Gründen des WÄRMESCHUTZES mit nichtbrennbaren Baustoffen (A2) bis zu 15cm Dicke verkleiden kann.
Meiner Meinung nach, zählt erstens die Bauordnung hier nicht, zweitens ist wenn hier nur der Wärmeschutz beschrieben und nicht der Aufbau einer Brandwand.
Ich bin der Meinung die Brandwand muss von unten bis zum Ende gemauert sein.
Ich wäre dankbar wenn mir jemand hier helfen könnte, da ich einen Gutachter einschalten will aber erst eine andere Meinung noch hören möchte.
Mit freundlichen Grüßen und Dank
Peter Böckling