Sehr geehrter Herr Borgert,
ich verstehe Ihre Bedenken. Auch ich bin keiner, der locker mit den Dingen umgeht. Doch meine Erfahrugen als langjähriger Entwicklungsleiter für Feuerschutztüren ermutigt mich zu der getroffenen Aussage.
Sie dürfen nach den zulässigen Änderungen Schilder anschrauben (wieviele?), Sockebleche oder Kantendschutzbleche bis 250 mm anschrauben, Kabelführungen annageln oder anschrauben, Leisten aufschrauben, ... - da kommt auch schon was zusammen! Wichtig ist nur, dass die Schrauben aus Stahl bzw. Edelstahl sind (steht so nicht explitzit in den zulässigen Änderungen - ist aber logisch, damit sie nicht wegschmelzen wie z.B. Alu oder Kunststoff)
Die paar Schräubchen für den Fingerschutz im Türblatt tun ihm nicht weh.
Sicher könnten Sie einen Aufsichtsbeamten finden, der von Ihnen den gesetzmäßigen Nachweis verlangt. Dann müssten Sie ein Gutachten beantragen, das Sie aber ohne Probleme bekommen werden. Problematischer könnte die Eignung bei Dauerfunktion sein, die jedoch nachgewiesen wurde.
Inzwischen gibt es einige zusätzliche Stellungnahmen des DIBt zu Dingen, die angeschraubt werden können. Bei Bedarf kann ich Ihnen mehr anbieten. Es ist natürlich nicht sinnvoll, das alles zu veröffentlichen, denn sonst haben die Monteure keine Grenzen und Hemmungen mehr! Zulassung ist immernoch eine Zulassung und mit geringfügigen oder groben Abweichungen sollte man nur umgehen, wenn man Erfahrung damit hat. Deshalb gibt es ja auch S[chw)achverständige und dieses Forum.
Ich hoffe, die Bedenken etwas zu mildern.
MfG
Hermann, der Feuerteufel