Bundesland: Sachsen Autor: Ulrike Richter ä Hallo,
wie würdet Ihr folgende Situation beurteilen:
Zwei Gebäude, 150m voneinander entfernt, sollen durch eine Förderanlage (Transport von Paletten mit Ware) miteinander verbunden werden. Die Förderanlage führt außerdem über eine öffentliche Straße (Förderbrücke). Die Förderanlage soll eingehaust sein, stellt also m.E. nach einen Raum dar.
Ich bin der Meinung, dass jeweils am Anschluss an die Gebäude geschottet werden muss, da sonst eine Brandübertragung über die Förderanlage zu befürchten ist. Die Gebäudeaußenwände sind keine Brandwände, also müsste man im Bereich des Anschlusses der Förderanlage eine Brandwand mit Förderanlagenabschluss herstellen, die jeweils 5m (?) größer ist als das Außenmaß der Förderanlage.
Alternativ dazu stelle ich mir vor, im Abstand von >5m vom Gebäude in der Förderanlage eine Brandwand herzustellen, die oben und seitlich 50cm übersteht. Die ersten 5m gehören dann zum Brandabschnitt "Gebäude", dazwischen zur Förderanlage.
Vielleicht könnte man die Förderanlage auch einem der beiden Gebäude zuschlagen, so groß ist deren Fläche ja nicht, und schottet nur auf einer Seite?
Was würdet Ihr über der Straße machen? Ich bin der Meinung, dass die Tragkonstruktion dort feuerbeständig auszuführen ist und von innen nach außen die Umhausung (zumindest unten und seitlich) auch.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Vielen Dank schon mal für Eure Tipps.
Viele Grüße
Ulrike Richter