Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei einem Neubau eine Kellerfläche mit ca. 160m2 Grundfläche. Ansonsten ist im Keller nur noch der Hausanschlußraum mit Heizung.
Da kein Aufenthaltsraum vorhanden ist kann ich keine Anforderung an die Trennwände zwischen den Abteilen, an die Türen und an die Flure ( keine notwendigen Flure laut BayBauO) finden.
Ich würde jetzt die 160m2 einfach mit Gitterabteilen in Mieterkeller unterteilen.
Lieg ich da falsch?
Vielen Dank für jede Antwort.