Autor: Logiker Hallo,
ich weiss zwar nicht, ob die Prüfgrundsätze in Schleswig-Hollstein anzuwenden sind, aber in NRW auf jeden Fall.
Leider gilt für jedes Bundesland etwas anderes und es ist auch unterschiedlich stark kommuniziert.
In manchen Bundesländern sind zwar die Prüfgrundsätze aufgrund eines Ministerialrundschreibens an die direkt im Bundesland anerkannten SV als verbindlich bezeichnet worden, jedoch wird dies nicht "nach Außen" kommuniziert. Deshalb halten die im Land anerkannten i. d. R. auch nicht dran, da die Konkurenz ja eh macht, was sie will.
In Hessen bspw. "appeliert das Ministerium an den gesunden Menschenverstand und die Vernunft des Prüfsachverständigen, sich doch an den Grundaätzen zu orientieren " (oder so ähnlich nichtssagend und bedeutungsunschwanger).
Wie auch immer:
Die Behörden sind daran schuld, dass sie so einen Mist durchgehen lassen.
Hier sollte man immer folgenden Kontrollgang machen:
- Haben 2 Personen unterschrieben? Wenn ja, sehr verdächtig (einer hat bestimmt keine Anerkennung und der hat sicher auch alles vor Ort geprüft)
- Sind die Zauberworte: jeweilige Prüfordnung, Betriebssicherheit, Wirksamkeit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen, Name, Funktion, Anerkennung des SV enthalten?
- Wurde überhaupt korrekt beschrieben, wass geprüft wurde?
- Ist das, was geprüft wurde auch alles, was in dem Gebäude vorhanden ist???
- Ist der Bericht kürzer als 3 Seiten? Obacht, das funktinoert doch fast garnicht.
- Im Zweifel immer die PERSÖNLICHE Anerkennung des Unterzeichner vorlegen lassen (sollte niemals ein Problem sein, da einfach auf das Fax)
Nun zur Ehrenrettung des SV in NRW, der die fehlende Wand moniert hat.
Er ist ja nur zur Prüfung der Lüftungsanlage da. Schön, dass er überhaupt die fehlende Wand erwähnt hat, wäre ja nicht sein Ding, festzustellen, ob alle in der Baugenehmigung / Brandschutzkonzept vorgegebenen Wände vorhanden sind. vielleicht wurde die Wand wegdiskutiert und die BSK aus folgenden Gründen eingebaut:
- was bestellt ist, wird gebaut (keine Probleme mit dem Aufmasz)
- Die BSK wird als Formteil benötigt, da der Kanalverlauf darauf abgestimmt war.
- Die BSK übernimmt EIN/AUS-Steuerfunktionen der Lüftungsanlage
- Die BSK dient als Rauchschutz
Wie auch immer, hat er es ja erwähnt und somit der Behörde aktiv den Ball zugespielt. Viel schlimmer sind dann doch die SV, die von 20 RLT-Anlagen nur die WC-Anlage prüfen und - zu Recht - die Betriebssicherheit und Wirksamkeit dieser bestätigen (Da ein positiver Prüfbericht vorliegt, fragt ja niemand nach den anderen 19 Anlagen - wer ahnt denn schonn, das es noch welche gibt).
Also: Trau Schau Wem