Ich muß leider feststellen, daß der vorbeugende Brandschutz in Schulgebäuden eine reine Auslegungssache ist und von den zuständigen Stellen den Erfordernissen nach einfach unterwandert wird.
Beispiel Grundschulen Stadt Essen:
Vor 3 Jahren mußten aus den Fluren/Fluchtwegen noch die Bilder (Brandgefährdung) entfernt werden.
Aufgrund politischer Entscheidungen wurden die Grundschulen nun Ganztagsschulen.
Da für die Ganztagsbetreuung zusätzliche Räumlichkeiten erforderlich, aber nur begrenzt vorhanden sind, werden die Flure/Fluchtwege mit Schränken und Kleiderhaken ausgestattet und dienen gleichzeitig als Spielplatz für die Kinder.
Diese Regelung wurde seitens Stadt und Feuerwehr absesegnet und gilt nur für Fluchtwege mit angrenzenden Räumlichkeiten für Ganztagsbetreuung. Für die anderen Flure/Fluchtwege gilt die bisherige vorbeugende Brandschutzregelung.
Das 30qm Raumfläche bei 15-20 Kindern nicht ausreicht um Schränke und Garderobe unterzubringen und gleichzeitig noch als Spielfläche bei schlechtem Wetter dienen kann ist einleuchtend, liegt aber daran, daß
im Vorfeld von den Verantwortlichen das Projekt Ganztagsschule unzureichend geplant und organisiert wurde.
Aber wenn man den Brandschutz und die Sicherheit der Kinder ignoriert, klappt das schon!
Würde mich interessieren, ob dies in anderen Städten/Bundesländern auch so gehandhabt wird.
MfG
D. Wolle