Autor: Logiker Hallo,
ich verweise auf die Musterrichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Hohlraumestriche und Doppelböden, Fassung Dezember 1998, welche in Bayern eingeführt ist.
Siehe auch Liste der als Technische Baubestimmungen eingeführten Technischen Regeln, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern*) vom 11. Dezember 2006 Az.: IIB9-4132-014/91
Danach gilt bspw.:
3.3 Brandwände, Wände notwendiger Treppenräume, die in der Bauart von Brandwänden herzustellen sind, sowie Wände in der Bauart von Brandwänden von
Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie dürfen
vom Hohlraumestrich aus nicht hochgeführt werden. Sonstige Wände, für
die eine Feuerwiderstandsdauer vorgeschrieben ist, dürfen vom Hohlraumestrich aus hochgeführt werden, wenn
- diese Wände zusammen mit dem Hohlraumestrich auf die für diese Wände
erforderliche Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102-2 geprüft sind
oder
- der Hohlraumestrich eine fugenlose Abdeckung, aus einem mineralischen
Estrich mit einer Dicke von mindestens 30 mm hat
oder
- der Hohlraumestrich bei Brandbeanspruchung von unten mindestens feuerhemmend ist.
Abschottungen der Hohlräume unterhalb der aufgestellten Wände nach Satz 2
sind nicht erforderlich.
4.2 Doppelböden mit einer lichten Höhe von mehr 20 cm
4.2.2 Brandwände, Wände notwendiger Treppenräume, die in der Bauart von Brandwänden herzustellen sind, sowie Wände in der Bauart von Brandwänden von Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie dürfen vom Doppelboden aus nicht hochgeführt werden.
Sonstige Wände, für die eine Feuerwiderstandsdauer vorgeschrieben ist, dürfen vom Doppelboden aus hochgeführt werden, wenn diese Wände zusammen mit der Tragkonstruktion nach Abschnitt 4.2.1 auf die für diese Wände erforderliche Feuerwiderstandsklasse geprüft sind (Bild 5).
Leitungen dürfen im Hohlraumbereich durch Wände nach Satz 1 nur hindurchgeführt werden, wenn eine Übertragung von Feuer und
Rauch nicht zu befürchten ist oder wenn entsprechende Vorkehrungen hiergegengetroffen werden. Entsprechende Vorkehrungen sind z.B. Kabelschotts nach DIN 4102-9 oder Rohrabschottungen nach DIN 4102-11 der Feuerwiderstandsklasse, der die Wand entsprechen muß.
Ich hoffe, dass ich Ihnen einen Denkanstoß geben konnte.