Hallo Herr Kinkel,
Bestandsschutz ist immer ein heikles Thema, i.d.R. gibt es keinen Bestandsschutz...
Feststellen kann man das nur (und hierfür ist der Antragsteller zuständig, nicht die Bauaufsicht...), wenn man z.B. die alte Baugenehmigung hat und der aktuelle Bauzustand noch dem genehmigten Zustand entspricht. Oder wenn der Bauherr nachweist, dass sein Gebäude zu irgendeinem Zeitpunkt nach der Fertigstellung genehmigungsfähig gewesen wäre, oder...
Bei mehrgeschossigen Gebäuden dürfte es allerdings eher unwahrscheinlich sein, dass eine F0-Decke jemals genehmigt wurde. Sie wird auch wohl zu keinem Zeitpunkt (zumindest nicht nach 1900) genehmigungsfähig gewesen sein...
Ist denn bei Ihrem Projekt die Bauaufsicht involviert gewesen?
Falls nein, stellt sich mir eine weitere Frage: in wie weit sind Sie als Fachman, dem dieser Mangel bekannt war, bei einem Schaden (z.B. Personenschaden im 1. OG durch Feuer im EG) haftbar zu machen? Bei den heutigen manchmal sehr seltsam anmutenden und für mich in keinster Weise nachvollziehbaren Gerichtsurteile halte ich mittlerweile alles für möglich. Wie kommt man da raus? Wer schreibt, der bleibt? Oder so ähnlich???
Dumme Situation, die man leider viel zu häufig antrifft...
Viele Grüße,
Frank Borgert