Liebe Kollegen,
folgende Situation:
Wohngebäude mittlerer Höhe,im EG betreutes Wohnen in folgender Form:
Vom Treppenraum betritt man einen Gemeinschaftsraum mit Küche (ca. 50m?), von dem sich 5 Wohnungen von je ca. 35 m? erschließen.
Jede Wohnung ist autark vom Eigentümer vermietet, mit eigener Küche+Bad.
Die Bewohner sind z.T auf verschiedene Art behindert (Demenz, geistig behindert, Angstzustände), leben aber im Wesentlichen selbstständig.
Aus der Diskussion mit der zuständigen Bauaufsicht ergab sich, dass die erteilte Genehmigung auf Behinderungsgrade der Bewohner nicht eingeht, auch die Erschließung der Wohnungen über einen Gemeinschaftsraum war für die Bauaufsicht kein Problem, weil jede Wohnung einen direkten Ausgang ins Freie besitzt.
Der gesamte Wohnbereich wurde als eine Wohnung (knapp über 200m?) genehmigt.
Es stellte sich aber die Frage, bis zu welcher Personenzahl und Wohnungsgröße Betreutes Wohnen akzeptiert werden kann. Die Bauaufsicht war im Zweifel darüber, ob dieselbe Wohnung in einem OG hätte genehmigt werden können.
Wo würdet ihr Grenzen für Betreutes Wohnen aus brandschutztechnischer Sicht unabhängig vom Heimgesetz sehen? Gibt es dazu offizielle Aussagen, Erlasse o.ä?
Gruß
Matthias Bußmann