Bundesland: Baden-Württemberg Autor: Markus ä Hallo,
ich habe bei uns in der Firma einen Verbesserungsvorschlag gemacht.
Sachverhalt wie folgt:
Bei uns in der Kantine ist der Ausenbereich bestuhlt . Um dort hin zugelangen gibt es eine Schiebetür die als Fluchtweg gekennzeichnet ist. In den Sommermonaten an denen der Ausenbereich bestuhlt ist, ist häufig die Jalousie heruntergelassen . Dies hat zur Folge das man keinen direkten Zugang zum Ausenbereich hat und ein ausgeschilderter Fluchtweg versperrt ist.
Mein Vorschlag:
Versetzten des Endschalters der Jalousie im Türbereich damit die Jalousie nicht mehr ganz nach unten fährt.
Dies wurde von unserem Brandschutzfachplaner mit folgender Begründung abgelehnt:
Es handelt sich bei der Tür um einen "zweiten Rettungsweg". Es sind noch weitere "zweite Rettungswege" vorhanden, die bei der Versperrung des ersten im Schadensfall genutzt werden können. Dieser hat geringere Anforderungen als der "erste Rettungsweg".
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