Wie sooft: es kommt darauf an...
Bei Sanitärleitungen, die in den die Sprinklerzentrale umgebenden F90-Wänden entsprechend geschottet sind, eigentlich gar keine Bedenken.
Bei Elektroleitungen, die ebenfalls geschottet sind, eigentlich auch nicht. Das Problem sehe ich hier eher bei unseren Freunden, den Elektrikern :-)) Beim Nachinstallieren wird selbstverständlich das Schott nicht wieder in Stand gesetzt, und dann hat man wunderbare Zündschnüre in die SPZ. Das kann nicht so im Sinne des Erfinders sein!?!
Baurechtlich gibt es hier m.E. nach keine Einschränkungen, was der VdS dazu sagt (CEA4001), weiß ich so auch nicht...
Viele Grüße,
Frank Borgert