Bundesland: Hessen Autor: Kaiser ä Guten Tag Forumsteilnehmer.
Zunächst möchte ich mal Euer tolles Forum hier loben. Gefällt mir gut hier.
Ich habe hier die Planung von einem Restaurant auf dem Tisch liegen.
Wegen der Besucheranzahl fällt es unter die VStättVO; hat aber lediglich eine BGF von 400m2 und ist erdgeschossig.
1. ist es richtig, dass wir dann die Dämmung auch B1 machen können? Es sind ja Bekleidung an den Wänden, die schwerentflammbar sein dürfen.
2. Bodenbeläge müssen/brauchen ebenfalls B1 werden. Jedoch fragen wir uns ob das auch für Dämmung des schwimmenden Estrich gilt.
DAnke schonmals. Gruß
Alexander Kaiser