Hallo Jörg,
ich würde die Treppen als Ausgänge ins Freie betrachten und die Treppen ohne Anforderungen bauen:
1.) Dem Flüchtenden ist es egal, ob der PKW in der Nähe einer ungeschützten Treppe oder vor einem ebenerdigen Ausgang ins Freie brennt. Der Rettungsweg ist nicht nutzbar. Als Rettungswege stehen zur Verfügung die beiden Treppenraumschleusenzugänge ud die andere ungeschützte Treppe --> ausreichend
2.) Der Feuerwehr stehen die beiden Zugänge über die Schleusen als sichere Angriffswege zur Verfügung, also auch egal.
Problematisch würde es nur, wenn die Feuerwehr die Schleusen eben nicht als Angriffswege nutzen kann. Beim Eintreffen kommt Rauch aus beiden Deckenöffnungen, Brand natürlich nicht zu sehen. Über welche der evt. schon geschwächten Stahltreppen schicke ich jetzt meinen A-Trupp runter?
Wichtig wäre auch die Frage, welchen Abstand die beiden Deckenöffnungen der Garage von den aufgehenden Bauteilen bzw. den Treppenraumausgängen haben. Ich würde hier einen Abstand von mind. 5 m analog BA-Trennung vorsehen.
Viele Grüße,
Frank Borgert