Hallo Frank,
m. E. darfst Du die mechanische Entrauchungsanlage für eine Bemessung nach DIN 18230-1 nicht als Wärmeabzugsfläche ansetzen.
Begründung:
Bei der DIN 18230-1 wird von Vollbrandszenarien mit Temperaturen > 1000° C ausgegangen. Die von Dir genannte Entrauchungsanlage F600 verabschiedet sich ca. 400° C vorher und ist vermutlich zur Sicherstellung der Rettungswege installiert worden.
Mit Wärmeabzug ist dann ab ca. 600° C bei der Anlage Schluss.
Inwiefern mit dieser Entrauchungsanlage ein Vollbrandszenario vor dem Flash Over verhindert werden kann und inwiefern das in irgendwelche Ingenieurmethoden einfließen kann, bin ich überfragt.
Der Nachweis über die DIN 18230-1 ist bei den Bedingungen wohl nicht möglich.
Aber was spricht bei der Größe gegen eine etagenweise Brand(bekämpfungs)abschnittsbildung?
Nachweis Decke F 90, ggfls. Ertüchtigen, Treppenräume abschotten / ertüchtigen.
Selbst wenn jedes Geschoss 1750 m? hätte, würde ich das erstmal über die BauO NRW versuchen (Abweichung / Erleichterung).
Viele Grüße aus Münster
Stefan