Hallo!
Ich bräuchte einmal eurer Hilfe bei einem Problem. Es geht um einen Neubau eines 5 ?geschossigen Wohnhauses mit einem, an der Außenwand liegendem Treppenhaus.
Von diesem Treppenhaus aus werden in den Geschossen EG ? 3. OG jeweils 4 Wohnungen erschlossen. Die Anforderungen hierfür sind doch an die umfassenden Wände (Bauart von Brandwänden) und an die Türen (Dicht,Vollwandig und Selbstschließend).
Das 5. OG ist länger als die andern Geschosse und liegt auf einem anderen Bauteil auf.
Jetzt kommt das Problem. Im 5. OG werden nun auch 4 Wohnungen und ein Gemeinschaftsraum von diesem Treppenraum erschlossen. Allerdings sind diese Wohnungen, größer und anders organisiert, so dass die Erschließung der Wohnungen über einen insgesamt rund 28 m langen Flur an der Außenwand entlang erfolgt (Kein Laubengang).
Ich wollte nun im 5. OG am Treppenhaus an den Podesten zwei Türen setzen um so ein geschlossenes Treppenhaus zu haben. Den verbleibenden Gang hätte ich als notwendigen Flur betrachtet. Mein Bauherr wollte aber auf diese Türen verzichten, da es sich hierbei ja lediglich um eine Treppenraumaufweitung handelt. Allerdings glaube ich dass der Aufwand für die Ausbildung der Wände (Bauart von Brandwänden, Türen DVS, etwaige Anforderungen an Leitungsführung) unverhältnismäßig hoch ist.
Für wie sinnvoll haltet ihr das? Gibt es vielleicht noch Pro oder Cotra Argumente die ich evtl. übersehe?
Viele Grüße und Danke für eure Hilfe.
Jörg