Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen eines Schulerweiterungsprojektes wurde ein neues Mensa-Gebäude errichtet. Das Dachtragwerk besteht aus durchlaufenden BSH-Binder, auf welchen eine Stahltrapezblech (statisch wirksame Scheibe) eingebaut wurde.
Lt. Brandschutzkonzept muß die Dachkonstruktion für eine Brandlast von unten in F30-Qualität geschützt werden.
Der Architekt wollte als gestalterischen Gründen die Dachbinder teilweise sichtbar lassen - die Deckenbekleidung sollte im Deckenfeld ca. 10cm über UK Dachbinder zurück gesetzt werden. Damit entstehen also einzelne Deckenfelder
Die Planung sah folgendendes vor:
- die Dachbinder wurden so groß dimensioniert, dass sie einer Brandlast F30 genügen (DIN 4102-4)
- in jedes "Deckenfeld" sollte eine freitragende Gipskarton-Decke , F30, eingebaut werden.
- Aus Schallschutzgründen müssen an dieser Decke zusätzliche Deckensegel (GL-Lochplatten-Decke) abgehängt werden.
Ausgeschrieben wurde eine Decke Typ D131 der Firma Knauf (oder gleichwertig) - mit dem zuständigen Fachberater wurden auch die entsprechende Dimensionierung (inkl. Zusatzlast durch Lochdecke) und die dazugehörigen Details abgestimmt.
Die ausführende Firma baute die Konstruktion auch wie vorgeschrieben ein - allerdings wurde nicht ausschließlich KNAUF-Produkte verwandt.
Nun verweißt Fa. KNAUF darauf, dass die Decke so nicht ihrer Zulassung entspricht und kein F30-Schutz gegeben ist.
Gibt es allgemeine Festlegungen zur Ausführung einer freitragenden GK-Decke (F30), mit untergehängter Lochplatten-Decke oder gibt es das ausschließlich mit KNAUF-Produkten?
Über einige Tipps/hinweeise würde ich mich freuen - vielen Dank.
M.Hein