Keine Sorge, der Antrag auf isolierte Abweichung liegt schon bei der Behörde! (Weil zu lang, d.h mehr als 40m Brandwandabstand)
Vielleicht aber noch eine kurze Frage zum Thema Sonderbau und Abweichung:
Wenn ich für eine geringfügige Überscheitung der 1.600m?-Grenze einen Antrag auf isolierte Abweichung stelle, ist dann mein Gebäude immer noch ein Sonderbau? (Wird der Brandschutz also von der Behörde geprüft?)
Immerhin habe ich ja einen Anspruch auf Genehmigung der Abweichung (BayBo, Brandwände, Art. 31 Abs 3 Satz 2 "größere Abstände sind zuzulassen, wenn die Nutzung des Gebäudes es erfordert und keine Bedenken wegen des Brandschutzes bestehen")
Gruß, Robert