Kennt jemand Regelungen, welche Anforderungen an Rettungswege im Freien zu stellen sind?
Konkreter Fall:
Auf einer Wiese (Hanglage) finden Konzerte usw. statt. (z. T. über 10.000 Besucher)
Nach meiner Einschätzung sind jedoch Teile der Fläche aufgrund der Neigung schlecht geeignet, da insbes. bei Regen keine ausreichende Verkehrssicherheit gegeben ist. Die mir bekannten Regelungen gehen immer von künstlichen Oberflächen aus die dann auch nach Platzflächen, Gängen, Rampen Trepppen usw. unterschieden werden. Die Neigungen der VStättV (10 % bei Gängen) würden eine Nutzung komplett ausschließen.
Durch die Wiese führt eine Straße, die incl. der direkt angrenzenden flachen Wiesenflächen grundsätzlich als weiterführender Rettungsweg (in beiden Richtungen) zu den öffentlichen Verkehrsflächen ausreichend wäre.
Dauerhafte bauliche Maßnahmen (Befestigung, Einbau von Stufen usw.) sind aufgrund Naturschutz usw. nicht möglich.
Eure Einschätzung: Bis zu welcher Neigung würdet Ihr davon ausgehen, daß Platzflächen incl. der direkten Zuwegung (=Gänge) vertretbar sind.