Hallo Herr Thieme,
genau nach dem Wortlaut des Gesetzes haben Sie ein Obergeschoß,
kein Dachgeschoß, wenn Sie ein e b e n e s Blechdach machen.
Wenn Sie nicht Gefällekeile anordnen sondern das Dach selbst 2 oder 3 oder 4° neigen haben Sie ein geneigtes Dach und damit ein Dachgeschoß. Ich weiß: päpstlicher als der Papst ...
Die praktische Auswirkung ist unbedeutend, wenn Sie den Schutzgedanken zugrunde legen: das Blechdach an den Stoßstellen etwas verlängert, daß hinter der Schraube zum Blechrand gut 15 cm "Vorholzlänge" verbleiben, dann reißt die Schraube nicht gleich raus, wenn das Blech durchhängt.
Die Stahl - Tragkonstruktion sollte stets F 30 gestrichen oder ummantelt werden, daß ein schlagartiges Versagen ausgeschlossen wird. Ein "normales Holzdach" kann "B 2" normalentflammbar sein, weil es im Brandfall gutmütig, langsam, reagiert. Eine Stahlkonstruktion ist beim Wohnen (Schlafen, Kleinstkinder, alte Leute) immer problematisch, die Feuerwehr sollte 30 Min Zugriffszeit haben. Wenn s i c h e r ist, daß aus dem Bürogeshoß niemals ein Wohngeschoß wird (aber was ist schon sicher ???) kann es auch eine F Null Lösung sein. Wie beschrieben ergibt sich eine F 30 Tragkonstruktion mit
F Null (aber konstruktiv gesicherten) Blechen und abgehängte Decke ohne Anforderungen - egal, ob "Dach" oder "Obergeschoß". mfg Schächer