Hallo Herr Hahn,
Sie wissen doch, die Hoffnung stirbt zuletzt. Aber im Ernst, ich verlange von den Unternehmern zwischenzeitig immer ABZ/ABP zum Einbau. Dieses wird, wenn nicht bereits in Ausschreibung/Auftrag niedergelegt, ausreichend lange vor Ausführung abgefordert. Und wenn es doch nicht vorliegt, wird halt nicht eingebaut und der AN gerät in Verzug. Bei entsprechenden Konventionalstrafen, Hinweis hierauf und wenn man sich hier als Fachbauleiter bzw. SV mit dem Architekten und Bauherren einig ist und ggf. für bereits erbrachte Leistung für die fehlende "Leistung" ABP/ABZ Geld einbehalten wird, lernen die AN oft recht schnell.
Und wie soll man als Fachbauleiter bzw. SV denn am Ende eine Bescheinigung über die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes ausstellen, wenn man keine Unterlagen zur Kontrolle vorliegen hat. Damit habe ich bisher Architekten und Bauherren immer überzeugt, denn sonst müsste ich halt den Auftrag niederlegen. Und daran haben meistens beide kein Interesse. Es ist halt eine Frage der Erziehung der AN.
Gruß,
F. Fleischhauer